Benutzerordnung |
Bücherei "St. Michael" Violau Pfarreiengemeinschaft Altenmünster - Violau |
1. Widmung 1.1. Die Bücherei Violau ist eine öffentliche Einrichtung der Kath. Kirchenstiftung St. Michael, Violau. 1.2. Sie dient der Information, Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung. 2. Benutzerkreis 3.1 Der Benutzer meldet sich unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises persönlich an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen zusätzlich die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorlegen. 4.1 Medien aller Art werden unentgeltlich ausgeliehen. Der Leseausweis ist vorzulegen. Die Leihfrist beträgt für Bücher, Hörbücher, Cds und DVDs 4 Wochen, für Zeitschriften 2 Wochen. 4.2 Auf Antrag kann vor Fristablauf die Leihfrist von Medien außer Zeitschriften, wenn diese nicht anderweitig benötigt werden, maximal einmal verlängert werden. Die Verlängerung kann auch über das Online-Portal unter www.buecherwurm-violau.de vorgenommen werden. Email-Nachrichten oder Nachrichten auf Anrufbeantworter sind nicht möglich. 4.3 Die Anzahl der vom Benutzer zur Ausleihe vorgesehenen Medien ist folgendermaßen begrenzt: Pro Einzelausweis: 10 Medien; Pro Familienausweis: 20 Medien; Pro Grundschulpass: 5 Medien 5. Behandlung der entliehenen Medien 5.1 Jeder Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren. 5.2 Der Benutzer hat den Zustand der Medien bei der Aushändigung zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. 5.3 Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 6. Haftung 6.1 Jeder Benutzer haftet für die auf seinen Leserausweis ausgeliehenen Medien. 6.2 Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre minderjährigen Kinder. 6.3 Bei Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig in der Höhe des momentanen Neupreises. 7. Versäumnisgebühren 7.1 Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, sind Versäumnisgebühren zu entrichten. 7.2 Die Versäumnisgebühren betragen je Woche und Medium 0,50 Euro. 7.3 Bei erheblicher Überschreitung der Leihfrist erinnert die Bücherei an die Rückgabepflicht. Bleibt die Erinnerung erfolglos, werden die Medien zum Neupreis in Rechnung gestellt. 7.4 Die Versäumnisgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer keine schriftlichen Erinnerungen erhalten hat. Sie werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen. 7.5 Im Zweifelsfall werden die Unterlagen der Bücherei Violau als richtig anerkannt. 8. Hausordnung 8.1 Jeder Benutzer hat sich in den Räumen der Pfarrbücherei so zu verhalten, dass er keinen anderen Benutzer stört. 8.2 Das Rauchen, Essen und Trinken ist nicht gestattet. 8.3 Tiere dürfen nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden. 8.4 Für abhanden gekommene Sachen wird nicht gehaftet. 9. Ausschluss von der Benutzung 9.1 Wer gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstößt, kann auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. 9.2 Den Anforderungen der Büchereileiterin bzw. der jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten. Sie übt das Hausrecht aus. 10. Inkraftteten |
Violau, den 01. September 2018 Thomas Pfefferer Ruth Schmid Pfarrer Büchereileitung |